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Betreuungsverein

Unser Betreuungsverein

Als vom Landesbetreuungsamt anerkannter Betreuungsverein übernehmen wir die rechtliche Betreuung für volljährige Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Als vertrauensvoller Partner, der ihnen hilft, das Leben zu bewältigen, stehen wir Ihnen zur Seite.
Die rechtliche Betreuung kann auf eigenen Antrag oder von Amts wegen durch das Betreuungsgericht eingerichtet werden.

Die Betreuung erfolgt durch unsere ehrenamtlich und beruflich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unterschiedliche Aufgaben übernehmen können: 

  • Wir sind persönlicher Ansprechpartner und stehen mit Rat und Tat zur Seite. 
  • Wir sorgen für ein menschenwürdiges Lebensumfeld und organisieren die Hilfen, die gebraucht werden. 
  • Die Betreuung kann die Erledigung von Behörden-, Wohnungsangelegenheiten oder die Unterstützung im Rahmen der Vermögenssorge beinhalten. 
  • Die Begleitung bei der Entscheidung zu gesundheitlichen Maßnahmen, kann Inhalt der Betreuung sein. 

Aufgaben des Bereuungsvereins

  • Ehrenamtliche Begleiter*innen und Betreuer*innen zu werben, zu begleiten, zu schulen, fachlich zu beraten und zu vermitteln
  • Beratung von Bevollmächtigten 
  • Information und Beratung hinsichtlich der persönlichen Vorsorge wie Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 
  • Regelmäßiger Erfahrungsaustausch 
  • Versicherungsschutz für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer 
  • Übernahme von gesetzlichen Betreuungen nach dem Betreuungsrecht

Betreuung - eine Aufgabe für Sie?

Haben Sie Freude am Umgang mit anderen Menschen und übernehmen gerne Verantwortung, kann die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung eine zufriedenstellende und bereichernde Aufgabe für Sie sein.
Wenn sie sich in diesem Arbeitsbereich ehrenamtlich engagieren möchten, sind Sie bei uns genau richtig.

Aufwandsentschädigung für Betreuer:

Wenn Sie als Betreuer einen Antrag auf Aufwandsentschädigung stellen möchten, finden Sie hier die nötigen Formulare unter der Rubrik: Formulare nach Inkrafttreten des FamFG am 01.09.2009  und Formulare nach Inkrafttreten der Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023 unter folgendem Link:

Formular Aufwandsentschädigung

Beratung - Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

"Was passiert, wenn ich im Falle eines Unfalls oder einer schweren Krankheit nicht mehr für mich selbst entscheiden kann? Wer regelt dann meine finanziellen Angelegenheiten, wer organisiert meine Pflege und alles andere? Welche Wünsche habe ich für diesen Fall und wie werden diese beachtet?"

Auch die direkten Angehörigen dürfen in einem solchen Fall nicht automatisch für uns handeln, daher sollte mittels einer Vorsorgevollmacht für diesen Fall vorgesorgt werden. Zusätzlich sollte in einer Patientenverfügung festgehalten werden, wie in verschiedenen medizinischen Situationen gehandelt werden soll, falls man seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann.

Vielen Menschen ist diese Problematik nicht bewusst, andere schieben dieses Thema lange vor sich her, obwohl sie von der Wichtigkeit der Vorsorge wissen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, es anzugehen und Ihre Vorsorgedokumente zu erstellen.

Rufen Sie uns an - wir sind gerne für Sie da!
Persönliche Beratungstermine sind nach telefonischer Vereinbarung an folgenden Terminen möglich:
Donnerstag: ​​09.02.2023 | 09.03.2023 | 06.04.2023 | 04.05.2023 | 01.06.2023 | 29.06.2023 | 27.07.2023 | 24.08.2023 | 21.09.2023 | 19.10.2023 | 19.10.2023 | 16.11.2023 | 14.12.2023

Falls Sie eine Vorsorgevollmacht in Leichter Sprache benötigen, finden Sie hier das nötige Formular:
Vorsorgevollmacht_
SKMFR_Leichte_Sprache


Wichtige Informationen und die Musterformulare zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht finden Sie hier:



BMJV - Bundesministerium
 der Justiz 
und für Verbraucherschutz

Qualifizierte Fortbildungen

Das Jahresprogramm 2022 finden Sie hier:

SkF-Betreuungsverein-Programm 2023

Fortbildungs-Angebote des Betreuungsvereins finden Sie auch unter Aktuelles - Termine.

Unser Grundsatz beim Betreuungsverein

Wir beraten kostenlos, unbürokratisch und vertraulich, unabhängig von Konfession, Nationalität, Geschlecht und Alter. Unsere MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht.

Offene Sprechstunde

Nach wie vor findet unsere Offene Sprechstunde nur mit Terminvereinbarung statt.

Vereinbaren Sie einfach  - telefonisch oder per E-Mail - einen Termin mit unseren Mitarbeiter*innen.

Ihre Ansprechpartnerinnen 

Betreuungsverein

Gabriela Hellwig

Rechtliche Betreuerin
Telefon: 02594 89349-52
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kirsten Mateika

Diplom-Sozialarbeiterin
Telefon: 02594 89349-53
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Julia Schneider

Diplom-Sozialarbeiterin und Sozialpädagogin
Telefon: 02594 89349-54
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Beate Tumbusch-Kordel

Diplom-Sozialarbeiterin
Telefon: 02594 89349-55
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Christiane Behlert

Verwaltung
Telefon: 02594 89349-11
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt

Sozialdienst katholischer
Frauen e. V. Dülmen
Kapellenweg 77
48249 Dülmen
Telefon: 02594 893490
E-Mail: info@skf-duelmen.de

www.skf-duelmen.org

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9.00 Uhr - 12.30 Uhr
und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Fr.: 9.00 Uhr - 12.30 Uhr

Terminabsprachen sind
auch außerhalb unserer Öffnungszeiten jederzeit möglich!

Informationen

Impressum

Datenschutz

Spendenkonto

IBAN: DE23401545300035028281
BIC: WELADE3WXXX
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