Manchmal können Eltern das Sorgerecht für ihr Kind nicht bzw. nicht in allen Teilen ausüben. In solchen Fällen wird dem Kind durch das Gericht ein Vormund bzw. Pfleger zur Seite gestellt.
Die MitarbeiterInnen des SKF sehen die Führung von Vormundschaften und Pflegschaften immer als ganzheitliche, umfassende Sorge für die familien- und sozialrechtlichen sowie persönlichen, gesundheitlichen und seelischen Belange der Kinder und Jugendlichen, und legen deshalb auf den persönlichen Kontakt zum Mündel großen Wert.
Es zeigt sich, dass dadurch die Entwicklung der Minderjährigen in einem hohen Maße positiv gefördert werden kann.
Diplom-Sozialpädagogin
Telefon: 02594 89349-31
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diplom-Sozialpädagogin
Systemische Beraterin
Telefon: 02594 89349-61
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
staatl. anerkannter Sozialarbeiter B.A.
Telefon: 02594 89349-62
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir nutzen temporäre Session-Cookies auf unserer Webseite. Ein Session-Cookie speichert lediglich Informationen, die Onlineaktivitäten einer einzelnen Browser-Sitzung zuordnen. Die Session-Cookies werden beim Schließen des Browsers wieder gelöscht. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.