Manchmal können Eltern das Sorgerecht für ihr Kind nicht bzw. nicht in allen Teilen ausüben. In solchen Fällen wird dem Kind durch das Gericht ein Vormund bzw. Pfleger zur Seite gestellt.
Die MitarbeiterInnen des SKF sehen die Führung von Vormundschaften und Pflegschaften immer als ganzheitliche, umfassende Sorge für die familien- und sozialrechtlichen sowie persönlichen, gesundheitlichen und seelischen Belange der Kinder und Jugendlichen, und legen deshalb auf den persönlichen Kontakt zum Mündel großen Wert.
Es zeigt sich, dass dadurch die Entwicklung der Minderjährigen in einem hohen Maße positiv gefördert werden kann.
Diplom-Sozialpädagogin
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