Manchmal können Eltern das Sorgerecht für ihr Kind nicht bzw. nicht in allen Teilen ausüben. In solchen Fällen wird dem Kind durch das Gericht ein Vormund bzw. Pfleger zur Seite gestellt.
Ehrenamtliche für die Übernahme von Vormund-/Pflegeschaften gesucht!
Wenn Eltern aufgrund von Tod, Krankheit oder Erziehungsunfähigkeit die elterliche Sorge nicht ausüben können, bestellt das Familiengericht für Minderjährige eine/n Vormund/in oder Pfleger/in. Auch für unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die ohne Elternteil nach Deutschland einreisen, wird ein/e Vormund/in bestimmt. Dazu sucht der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Dülmen (SkF e.V. Dülmen) im Kreisgebiet Coesfeld engagierte Bürgerinnen und Bürger, die eine Vormundschaft oder Pflegschaft für
Minderjährige im Ehrenamt übernehmen möchten.
Die MitarbeiterInnen des SKF sehen die Führung von Vormundschaften und Pflegschaften immer als ganzheitliche, umfassende Sorge für die familien- und sozialrechtlichen sowie persönlichen, gesundheitlichen und seelischen Belange der Kinder und Jugendlichen, und legen deshalb auf den persönlichen Kontakt zum Mündel großen Wert.
Es zeigt sich, dass dadurch die Entwicklung der Minderjährigen in einem hohen Maße positiv gefördert werden kann.
Diplom-Sozialpädagogin
Standort: Dülmen
Telefon: 02594 89349-31
E-Mail:
Staatl. anerkannte Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin B.A.
Standort: Dülmen
Telefon: 02594 89349-61
E-Mail:
Staatl. anerkannter Sozialarbeiter B.A.
Standort: Dülmen
Telefon: 02594 89349-62
E-Mail:
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