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Vormundschaften für Minderjährige

Gesetzliche Vertreter für Kinder und Jugendliche 

Manchmal können Eltern das Sorgerecht für ihr Kind nicht bzw. nicht in allen Teilen ausüben. In solchen Fällen wird dem Kind durch das Gericht ein Vormund bzw. Pfleger zur Seite gestellt.   

  • Wird den Eltern nur ein Teil der elterlichen Sorge aberkannt oder von diesen freiwillig abgegeben, so spricht man von einer Pflegschaft. Diese kann dann unterschiedliche Teile der elterlichen Sorge beinhalten, z.B. die Personensorge, die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht u.s.w. 
  • Ein Vormund wird vom Familiengericht bestellt und beaufsichtigt. Der Vormund hat eine Berichtspflicht gegenüber dem Gericht. 

Was wir tun

  • Bis zum Eintritt der Volljährigkeit kann die Mitarbeiterin des SkF die elterliche Sorge für die Kinder oder Jugendlichen wahrnehmen und begleitet sie auf ihrem Weg ins Erwachsenenleben. 
  • Der Vormund ist der rechtliche Vertreter des Kindes oder Jugendlichen und sorgt für dessen Wohlergehen. Ein persönlicher Kontakt wird durch regelmäßige Besuchskontakte sichergestellt. 
  • Ebenso sorgt der Vormund für ein verlässliches Umfeld, in dem der notwendige Schutz, Fürsorge, Förderung und Entwicklung des Kindes gewährleistet werden. 
  • Der Vormund vertritt das Kind in rechtlichen, finanziellen und pädagogischen Angelegenheiten, fungiert als Ansprechpartner, organisiert Hilfen und kooperiert eng mit Einrichtungen, Behörden, leiblichen Eltern und ggf. auch Pflegeeltern. 

Unser Grundsatz bei Vormundschaften für Minderjährige

Die MitarbeiterInnen des SKF sehen die Führung von Vormundschaften und Pflegschaften immer als ganzheitliche, umfassende Sorge für die familien- und sozialrechtlichen sowie persönlichen, gesundheitlichen und seelischen Belange der Kinder und Jugendlichen, und legen deshalb auf den persönlichen Kontakt zum Mündel großen Wert.
 
Es zeigt sich, dass dadurch die Entwicklung der Minderjährigen in einem hohen Maße positiv gefördert werden kann.

Ihre Ansprechpartner/-innen 

Vormundschaften für Minderjährige

Anke Riegelmeyer

Diplom-Sozialpädagogin
Telefon: 02594 89349-31
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ruth Boßler

Diplom-Sozialpädagogin  
Systemische Beraterin

Telefon: 02594 89349-61
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sebastian Kraß

staatl. anerkannter Sozialarbeiter B.A.
Telefon: 02594 89349-62
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt

Sozialdienst katholischer
Frauen e. V. in Dülmen
Mühlenweg 88
48249 Dülmen
Telefon: 02594 9505000
E-Mail: info@skf-duelmen.de

www.skf-duelmen.org

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Fr.: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

Terminabsprachen sind
auch außerhalb unserer Öffnungszeiten jederzeit möglich!

Informationen

Impressum

Datenschutz

Spendenkonto

IBAN: DE23 4015 4530 0035 0282 81
BIC: WELADE3WXXX
Sparkasse Westmünsterland

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