Statement ab:
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Behinderte Pflegekinder: SkF stellt verlässliche Beratung sicher
SkF e. V. Dülmen wird Teil des LWL-Kooperationsverbundes „STEPPKE“
Im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hat sich mit dem Stichtag 1. Januar 2020 auch für Pflegefamilien mit behinderten Kindern etwas Wesentliches verändert: Nicht mehr das jeweilige Jugendamt sondern der Landschaftsverband wurde als Erbringer von Eingliederungshilfeleistungen zuständig. „Diese Neuerung war zunächst mit Unsicherheit verbunden“, berichtet Monika Schulz-Wehrmeyer, Geschäftsführerin beim Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Dülmen. Umso größer war dann die Erleichterung darüber, dass der SkF eine verbindliche Vereinbarung mit dem LWL treffen und sich dem sogenannten STEPPKE-Kooperationsverbund anschließen konnte. Den ausführlichen Pressebericht finden Sie HIER.
Lebensfreude schenken – Lebensqualität verbessern
Betreuungsverein des SkF sucht ehrenamtliche Begleiter*innen
Menschen, die aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung körperlich, seelisch oder geistig beeinträchtigt sind, fühlen sich oft einsam. Viele leben in ambulanten oder stationären Einrichtungen und sind in ihren sozialen Kontaktmöglichkeiten eingeschränkt. Umso wertvoller sind dann Begegnungen oder gemeinsame Unternehmungen mit anderen. Auch die Begleitung bei alltäglichen Besorgungen ist eine wertvolle Unterstützung.
Der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. (SkF) sucht für die Klientinnen und Klienten seines Betreuungsvereins nun Ehrenamtliche, die diesem Personenkreis ein wenig Zeit schenken und Lebensfreude teilen möchte. Den ausführlichen Pressebericht finden Sie HIER.
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